TERMINVEREINBARUNG

Telefon:  04131 / 70 77 107
Fax:  04131 / 70 77 108
E-Mail:  kanzlei@ht-anwaelte.de

Vereinbaren Sie gerne einen schnellen persönlichen Termin mit uns!


Telefon:  04131 / 70 77 107
Fax:  04131 / 70 77 108
E-Mail:  kanzlei@ht-anwaelte.de
Vereinbaren Sie gerne einen schnellen persönlichen Termin mit uns!


Zivilrecht

Verkehrsrecht

Verkehrsvertragsrecht

Sei es beim Kauf oder Leasing eines Neu- oder Gebrauchtwagens oder bei der erforderlichen Reparatur Ihres Fahrzeuges, der Abschluss von Verträgen rund um das Thema KFZ bringt häufig Probleme mit sich, für deren Lösung die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unerlässlich ist. Rechtsanwalt Jan-Christian Thum-Raithel berät Sie gerne bei allen Fragen des Verkehrsvertragsrechts. Dabei sind die denkbaren Problemfelder vielfältiger Natur.

Stellt sich etwa nachträglich heraus, dass es sich bei dem gekauften Gebrauchtwagen um einen Unfallwagen handelt, sollte in der Regel mit der Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts nicht allzu lang gewartet werden. Denn der Verkäufer will natürlich – wie so häufig – von einem Unfall nichts gewusst haben und wird unfallbedingte Vorschäden des Fahrzeugs bestreiten. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es in diesem Fall von elementarer Bedeutung, dass rechtzeitig die Beweise für eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung gesichert werden. Zu diesem Zweck arbeitet die Anwaltskanzlei Dr. Hennig & Thum mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Denn nur durch eine sachverständige Beweissicherung bereits im Vorwege eines Rechtsstreits können oftmals die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ihre spätere Klage vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat.

Doch auch beim Neuwagenkauf können Ärgernisse auftreten, die die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht erfordern. Entspricht die tatsächliche Beschaffenheit des gekauften Neuwagens etwa nicht der von dem Verkäufer nach dem Vertrag geschuldeten Beschaffenheit, stehen Ihnen als Käufer in der Regel Gewährleistungsrechte oder sogar Rechte aus einer Garantie gegen den Verkäufer zu. Rechtsanwalt Jan-Christian Thum-Raithel hilft Ihnen schnell und unkompliziert, Ihren Anspruch auf Nacherfüllung und Ihre Rechte auf Minderung und Rücktritt durchzusetzen. Auch bei Leasingverträgen oder Werkverträgen über die Reparatur Ihres Fahrzeugs verhilft Ihr Verkehrsrechtsanwalt Ihnen im Falle von Leistungsstörungen zu Ihrem guten Recht.

Bei Beauftragung der Anwaltskanzlei Dr. Hennig & Thum in Lüneburg können Sie zudem sicher sein, dass die Ihnen durch ein Fehlverhalten Ihres Vertragspartners – sei es nun ein Verkäufer, ein Leasinggeber oder ein Werkunternehmer – entstandenen Schäden zeitnah festgestellt und durchgesetzt werden. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts erspart Ihnen dabei einen nicht selten zeitaufwendigen und mühsamen Schriftverkehr mit den Versicherungen des Schädigers und bewahrt sie vor wirtschaftlich unvernünftigen Kompromissen.

Vereinbaren Sie bei Fragen und Problemen im Bereich des Verkehrsvertragsrechts gerne einen Termin für ein Erstberatungsgespräch. Rechtsanwalt Jan-Christian Thum-Raithel wird sich Ihrem Anliegen gerne annehmen.

Weitere Themen im Verkehrsrecht