HT – Defensio
Strafverteidiger

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Die Rechtsanwälte Jan-Christian Thum-Raithel und Dr. Jonas Hennig sind die Gründer der Anwaltskanzlei „HT – Dr. Hennig & Thum – Rechtsanwälte Partnerschaft“ mit Sitz in Lüneburg. Die Gesellschaft wurde am 01.01.2016 gegründet und verfügte seither über ein von Rechtsanwalt Thum-Raithel geführtes zivilrechtliches und ein von Rechtsanwalt Dr. Hennig geleitetes strafrechtliches Dezernat. Mit Wirkung zum 01.01.2019 trat Rechtsanwalt Christian Albrecht als weiterer Partner in die Gesellschaft ein und unterstützte seither den weiteren Aufbau und die tägliche Arbeit des strafrechtlichen Dezernats der Kanzlei.

Anlässlich der Bestellung des Gründungspartners Jan-Christian Thum-Raithel zum Notar mit Amtssitz in Lüneburg im Jahre 2022 entschieden sich die Kanzleipartner zu einer Umstrukturierung ihrer anwaltlichen Zusammenarbeit. Rechtsanwalt und Notar Jan-Christian Thum-Raithel schied in diesem Zuge mit Wirkung zum 31.12.2022 aus der Partnerschaftsgesellschaft aus und gründete „HT – Causa Civilis I Rechtsanwalt & Notar“. Die ursprüngliche Partnerschaft von Rechtsanwälten wird seither als „HT – Defensio I Strafverteidiger“ partnerschaftlich von den Rechtsanwälten Dr. Hennig und Albrecht fortgeführt. Die HT – Unternehmensfamilie verfügt nunmehr mit „HT – Causa Civilis“ einerseits über eine zivilrechtlich ausgerichtete und auf das Arbeits- und Immobilienrecht spezialisierte Anwalts- und Notarkanzlei und mit „HT – Defensio“ andererseits über eine überregional tätige und ausschließlich auf das Feld der Strafverteidigung spezialisierte Anwaltskanzlei.

Die von unseren Mandanten besonders geschätzte Zusammenarbeit des zivilrechtlichen und des strafrechtlichen Dezernats in der HT – Dr. Hennig & Thum – Rechtsanwälte Partnerschaft  bei der Entwicklung gemeinsamer Vertretungsstrategien in rechtsgebietsübergreifenden Mandaten bleibt unseren Mandanten auch in Zukunft erhalten. So kooperieren „HT – Causa Civilis“ und „HT – Defensio“ auch weiterhin in den Schnittstellen des Zivil- und Strafrechts, beispielsweise um für die gemeinsamen Mandanten beim Vorwurf einer „Straftat am Arbeitsplatz“ eine kompetente und optimal abgestimmte Vertretung sowohl im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren als auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu gewährleisten oder um beim Vorwurf einer Körperverletzung sowohl den strafrechtlichen Vorwurf als auch die zivilrechtliche Schmerzensgeldforderung abzuwehren.

 

Näheres zu HT – Defensio Strafverteidiger finden Sie hier: www.ht-strafrecht.de