Tätigkeitsfelder Strafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Drogentherapie als Chance
Wenn Sie selbst Drogen in ungesundem Ausmaß konsumieren und ein Suchtproblem haben, sollten Sie über eine Drogentherapie nachdenken. Gerne helfe ich Ihnen dabei, eine passende Beratungsstelle und einen Therapieplatz zu finden.
Im Strafverfahren kann nach § 35 BtMG eine Therapie faktisch zur Verhinderung der Verbüßung der Freiheitsstrafe führen. Wir können ausführlich und vertraulich besprechen, ob diese Option bei Ihnen in Betracht kommt.